Zulassung zur Rechtsanwaltschaft Wenn Sie erstmalig oder erneut zur Rechtsanwaltschaft zugelassen werden wollen, verwenden Sie bitte folgende Formulare: Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft Fragebogen zum Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft Muster für eine Freistellungserklärung Muster für eine Verzichtserklärung
Zulassung Syndikusrechtsanwälte Bitte beachten Sie das nachfolgende Merkblatt mit wichtigen Informationen für Syndikusrechtsanwälte und deren Zulassung(en) sowie den Formulierungsvorschlag für eine Ergänzungsabrede zum Arbeitsvertrag.
Formulare für die Zulassung von Syndikusrechtsanwälten Bitte achten Sie darauf, das richtige Formular zu verwenden. Es gibt unterschiedliche Formulare, je nachdem, ob Sie schon über eine Zulassung als niedergelassener Rechtsanwalt verfügen oder nicht. Auch für den Antrag auf gleichzeitige Zulassung als niedergelassener Rechtsanwalt und Syndikusrechtsanwalt gibt es ein besonderes Formular: Zulassung als Syndikusrechtsanwalt Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und als Syndikusrechtsanwalt Zulassung als Syndikusrechtsanwalt neben bestehender Rechtsanwaltszulassung Zulassung zur Rechtsanwaltschaft neben bestehender Syndikuszulassung Erstreckung der Syndikuszulassung auf eine weitere Tätigkeit als Syndikusrechtsanwalt wesentliche Änderung der Tätigkeit bei bestehender Syndikuszulassung Antrag Feststellung einer unwesentlichen Tätigkeitsänderung im Rahmen einer bestehenden Syndikuszulassung
Kammerbeitrag Wie Sie uns Ihr SEPA-Lastschriftmandat erteilen.
Kammerwechsel Wenn Sie bereits zur Rechtsanwaltschaft zugelassen sind und die Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern beantragen wollen, verwenden Sie bitte folgende Formulare: Antrag auf Aufnahme in die RAK M-V als Rechtsanwalt nach Kanzleisitzverlegung gem. § 27 Abs. 3 BRAO Antrag auf Aufnahme in die RAK M-V als Syndikusrechtsanwalt gem. § 27 Abs. 3 BRAO Fragebogen zum Antrag auf Kammerwechsel gem. § 27 Abs. 3 BRAO
Für eine Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern gemäß EuRAG bzw. § 206 BRAO verwenden Sie bitte folgende Formulare: Antrag Aufnahme gemäß § 206 BRAO Antrag Aufnahme nach §§ 2, 3 EuRAG
Erläuterungen zu den Zulassungsanträgen finden Sie hier: Hinweise zum Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft Merkblatt Ausübung einer sonstigen beruflichen Tätigkeit
Wir stehen Ihnen gern telefonisch oder persönlich mit Informationen über die Zulassung zur Verfügung. Zulassungsanträge erbitten wir stets postalisch.
Richtlinien zur Bewertung von Anwaltskanzleien Die von der BRAK veröffentlichten Richtlinien zur Bewertung von Anwaltskanzleien bzw. -kanzleianteilen wurden durch den Ausschuss „Bewertung von Anwaltskanzleien“ mehrfach fortgeschrieben, zuletzt im Jahre 2009 (BRAK-Mitt. 2009, 268 ff.). Seitdem befassten sich aus unterschiedlichen Anlässen der BGH und verschiedene Obergerichte mit der Bewertung von Freiberuflerkanzleien. Auch in der Literatur wurden umfangreiche Stellungnahmen hierzu veröffentlicht. Vor diesem Hintergrund überarbeitete der Ausschuss die Richtlinien inhaltlich, ergänzt diese und formulierte sie in Teilen neu. Die Richtlinien sind in BRAK-Mitt. 1/2018, S. 6, sowie auf der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer https://brak.de/w/files/01_ueber_die_brak/bewertung-anwaltspraxen-brak_2018_01.pdf veröffentlicht. |