Anwaltsausweis

Rechtsanwälte, die Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern sind, erhalten auf Antrag einen Anwaltsausweis. Der handliche Lichtbildausweis im Scheckkartenformat ist europaweit gültig und weist den Inhaber als (europäischen) Rechtsanwalt aus. Er verschafft Legitimation vor Gericht und Behörden. Zudem vereinfacht er den Zugang zu Strafjustizzentren sowie Justizvollzugsanstalten.

Für die Erstellung eines Rechtsanwaltsausweises wird eine Gebühr in Höhe von 30,00 Euro erhoben, die bei Antragstellung fällig ist. Der Ausweis ist bis zu fünf Jahre gültig.

 

Den Berufsausweis für Rechtsanwälte erhalten Sie auf Anforderung. Bestellen Sie Ihren Ausweis:

  • telefonisch unter (0385) 51 19 60 0. Sie erhalten dann umgehend postalisch ein Antragsformular. Bestätigen Sie darauf die Richtigkeit der Angaben durch Ihre Unterschrift.
  • per E-Mail an info@rak-mv.de. Sie erhalten dann Ihr Antragsformular per Post.