beA & ERV

Verpflichtender elektronischer Rechtsverkehr seit dem 01.01.2022

Seit dem 1.1.2022 sind professionelle Einreicher, d. h. Rechtsanwälte, Behörden sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts, dazu verpflichtet, den Gerichten Dokumente in elektronischer Form zu übermitteln. Dies ist in den Prozessordnungen – mit Ausnahme des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes – vorgesehen (§ 130d ZPO, § 32d StPO, § 55d VwGO, § 46g ArbGG, § 52d FGO, § 65d SGG).

 
beA & ERV

Jeder in Deutschland zugelassene Rechtsanwalt verfügt über ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) für eine sichere elektronische Kommunikation mit den anderen Akteuren des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV). Mehr unter https://www.brak.de/anwaltschaft/bea-erv/

 
beA-Portal

Über das beA-Portal (s. bea-brak.de) gelangt man (bislang) auf

•    das beA,
•    das Akteneinsichtsportal,
•    das Bundesweite Amtliche Anwaltsverzeichnis sowie
•    den Suchservice „Find-a-Lawyer“

Die Anwendungen öffnen Sie mit einem Klick auf das Logo oder den dazugehörigen Text.

Übrigens: Sowohl auf der Startseite des beA-Postfachs als auch auf der Startseite der beA-Webanwendung wird ein zusätzlicher, rot hinterlegter Banner eingeblendet, wenn Einschränkungen oder Störungen bekannt sind. Ein Klick auf diesen Banner führt zu der Übersicht der Verfügbarkeitsmeldungen im Support-Portal.

 

Ersatzeinreichung in den Fällen vorübergehender technischer Unmöglichkeit

 
Artikel von RAin Julia von Seltmann, BRAK Berlin (BRAK-Magazin Heft 3/2023).
 
 
Anforderungen an die einfache Signatur
 
 
Besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA)
 
Richtigen Adressaten wählen

Die Adressierung des „richtigen“ beA oder Wie vermeidet man „Fehlzustellungen“ durch Gerichte – hier geht’s zum Artikel von RAin Julia von Seltmann, der diese Fragen anschaulich beantwortet.

 

beA-Newsletter

Der beA-Newsletter unterstützt Sie in der täglichen Anwendung und gibt wöchentlich praktische Informationen rund um das beA zwar zur Bedienung, zum technischen Entwicklungsstand, zu den rechtlichen Rahmenbedingungen, Nutzeranfragen und -antworten…
Bestellt werden kann der Newsletter über die Homepage der BRAK. Ein Archiv des Newsletters ist auf den Seiten der BRAK oder auf der beA-Website abrufbar. Hier finden Sie den Index zum beA-Newsletter.

Informationen zur beA-Kartenbestellung

 

Fragenkatalog zur Fernsignatur und zum beA

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat einen umfangreichen Fragen- und Antwortenkatalog zur Einführung der Fernsignatur durch die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer sowie zu allgemeinen, insbesondere die Weiterentwicklung des beA betreffenden Fragen erstellt, zu dem Sie hier gelangen.

 

Support-Wegweiser rund um das beA
https://portal.beasupport.de/external/c/supportwegweiser

 

ERV in M-V

https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/jm/Zustaendigkeiten/justiz/Gerichte-und-Staatsanwaltschaften/Elektronischer-Rechtsverkehr/

 

Elektronische Gerichtskostenmarken

Gemäß § 12 Abs. 1 GKG soll eine Klage in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten erst nach Zahlung der Gebühr zugestellt werden. Zur Beschleunigung der Zustellung an den Beklagten können seit dem 01.05.2022 auch in Mecklenburg-Vorpommern
elektronische Gerichtskostenmarken verwendet werden.
Die Verwaltungsvorschrift des Justizministeriums M-V zur Verwendung von Elektronischen Kostenmarken (EKM M-V) vom 28.03.2022 finden Sie hier.

 

Zahlungsverkehr in der Justiz Mecklenburg-Vorpommern

Ab dem 01.01.2023 wird die Annahme von Schecks grundsätzlich ausgeschlossen und auf wenige Sonderfälle beschränkt. Einzelheiten dazu finden Sie hier.

 

Sonstiges

 

OCR: Kostenfreies Werkzeug zur Texterkennung

https://ervjustiz.de/ocr-kostenfreies-werkzeug-zur-texterkennung

 

Informationen zu Störungen im ERV

Störungsmeldungen der Justiz auf Bundes- und Länderebene werden tagesaktuell unter https://egvp.justiz.de/meldungen/index.php publiziert.
 
Störungen des beA-Systems sind in der Störungsdokumentation der BRAK aufgelistet.

 

Weitere elektronische Postfächer und Portale

 

besonderes elektronisches Steuerberaterpostfach (beSt)

Informationsschreiben der BRAK zum Steuerberaterpostfach (beSt) vom 09.01.2023.

Die am ERV Beteiligten müssen sicher miteinander kommunizieren. An das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) wurden bzw. werden deshalb weitere besondere Postfächer für verschiedene Berufsgruppen bzw. Behörden angedockt: das beA, das besondere elektronische Notarpostfach (beN) und das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo). Zudem wird es ein elektronisches Bürger- und Organisationspostfach (eBO) geben, das einen sicheren Übermittlungsweg im ERV auch für Privatpersonen, Verbände, Unternehmen und sonstige Organisationen bietet. Die Nutzung setzt eine Identifizierung des Postfachinhabers z. B. beim Notar oder über den elektronischen Personalausweis voraus. eBO ermöglicht – wie auch beA – den schriftformwahrenden elektronischen Versand von Dokumenten an Gerichte sowie die elektronische Zustellung von Gerichten an eBO-Nutzer:innen. Einrichtungen wie das Schutzschriftenregister und das Akteneinsichtsportal gehören ebenfalls zum EGVP-Verbund.

Mehr Infos:

„Familienzuwachs - eBO und beSt ergänzen künftig den elektronischen Rechtsverkehr“ von Dr. Tanja Nitschke, BRAK-Magazin, Heft 4/2021, Seite 12
https://schutzschriftenregister.hessen.de
www.zssr.justiz.de