Kontaktdaten des beA-Service Desk
Seit dem 2.6.2020 08:00 Uhr ist das beA-Service Desk, die zentrale Anlaufstelle für alle Fragen rund um das beA, unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:
Telefon: 030-21787017
E-Mail: servicedesk@beasupport.de
Service-Portal: portal.beasupport.de
besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA)
Elektronischer Rechtsverkehr
Zahlungsverkehr mit den Gerichten und Justizbehörden in Schleswig-Holstein
Hier geht's zum Schreiben des Justizministerums Schleswig-Holstein vom 21.12.2020.
Achtung! Elektronischer Rechtsverkehr für Grundbuchsachen noch nicht eröffnet
Mit Schreiben vom 09.12.2020 informiert das Justizministerium M-V darüber, dass der elektronische Rechtsverkehr für Grundbuchsachen noch nicht eröffnet ist und dementsprechend elektronische Eingänge nicht bearbeitet werden.
Hier geht’s zum Schreiben.
Einführung des verpflichtenden elektronischen Rechtsverkehrs im Land Bremen für die Arbeitsgerichtsbarkeit, die Finanzgerichtsbarkeit und die Sozialgerichtsbarkeit zum 01.01.2021. Der Bremer Senat hat am 08.12.2020 eine Verordnung hierfür erlassen.
Bekanntmachung zu den Rechtsverordnungen über die Führung und Übermittlung elektronischer Akten, die Erstellung und Übermittlung elektronischer Dokumente sowie die Einsichtnahme in elektronische Akten 2020 - eAeDB 2020
Bekanntmachung nach § 5 ERVV
Ab dem 1. Januar 2018 gelten für die Übermittlung elektronischer Dokumente an die Gerichte der Länder und des Bundes sowie die Bearbeitung elektronischer Dokumente durch diese Gerichte nach § 130a der Zivilprozessordnung, § 46c des Arbeitsgerichtsgesetzes, § 65a des Sozialgerichtsgesetzes, § 55a der Verwaltungsgerichtsordnung und § 52a der Finanzgerichtsordnung die in der Bekanntmachung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 19. Dezember 2017 bestimmten technische Anforderungen (https://justiz.de/elektronischer_rechtsverkehr/index.php).
Elektronischer Austausch von Schriftstücken mit dem EuGH
Der Austausch von Verfahrensschriftstücken mit dem EuGH und dem Gericht wird ab 1. Dezember 2018 nur noch über e-Curia stattfinden. Kläger, Beklagte und Streithelfer sind dann verpflichtet, für jegliche Art von Verfahren Schriftstücke elektronisch einzureichen. Ausnahmen sind im Hinblick auf die Wahrung des Zugangs zum Recht allerdings vorgesehen, wenn e-Curia aus technischen Gründen nicht genutzt werden kann oder Prozesskostenhilfe von einer nicht anwaltlich vertretenen Person beantragt wird. s. Pressemitteilung des EuGH (Oktober 2018)
Elektronischer Rechtsverkehr mit Behörden
Die Rechtsbehelfsstelle des Jobcenters Nordwestmecklenburg nimmt ab dem 17. August 2020 am elektronischen Rechtsverkehr teil und nutzt das neue Fachverfahren E-JUSTIZ-BA. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Schreiben vom 30.07.2020.
Verbesserung der Zuordnung von elektronischen Nachrichten
Die Rechtsanwaltskammer hatte beim Justizministerium die Vergabe von Metadaten im ERV angeregt.
Mit dem Schreiben vom 08.12.2020 informierte das Ministerium über entsprechende erste Schritte. So soll nun jedes zu versendende Dokument vor der Reinschriftenproduktion mit einer für den Empfänger verständlichen Kurzbeschreibung versehen werden. Auch seien die Gerichte um Angabe eines aussagekräftigen Nachrichten-Betreffs (ggf. einschl. gerichtlichem Aktenzeichen) gebeten worden.
Hier geht’s zum Schreiben.