Schlichtung / Vermittlung

Vermittlung durch den Kammervorstand (§ 73 Abs. 2 Nr. 2, 3 Abs. 5 BRAO)

Bei Streitigkeiten unter Kammermitgliedern, aber auch bei Streitigkeiten zwischen Mitgliedern der Kammer und ihren Auftraggebern, besteht die Möglichkeit, beim Vorstand der Rechtsanwaltskammer eine Vermittlung zu beantragen. Beantragt bei Streitigkeiten zwischen einem Mitglied der Rechtsanwaltskammer und seinem Auftraggeber der Auftraggeber ein Vermittlungsverfahren, so wird dieses eingeleitet, ohne dass es der Zustimmung des Mitglieds bedarf.

Der Vorstand ist auch befugt, Schlichtungsvorschläge zu unterbreiten. Dieser ist nur verbindlich, wenn er von beiden Seiten angenommen wird.

Schlichtung durch die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191f BRAO)

Zur Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und deren Mandanten steht auch die „Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft“ zur Verfügung. Sie ist eine eigenständige, unabhängige Einrichtung, die bei vermögensrechtlichen Auseinandersetzungen bis zu einem Streitwert von 15.000 Euro angerufen werden kann. Ziel der Schlichtungsstelle ist es, Konflikte Anwalt ohne die Inanspruchnahme staatlicher Gerichte zeit- und kostengünstig beizulegen.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft wie folgt:

Rauchstraße 26, 10787 Berlin
Telefon +49(0)30/2844417-0
Telefax +49(0)30/2844417-12
E-Mail schlichtungsstelle@s-d-r.org
http://www.s-d-r.org/

Hinweispflichten für Rechtsanwälte nach dem VSBG und zur ODR-Verordnung

Für Rechtsanwälte bestehen aufgrund der europäischen und nationalen Neuregelungen zur alternativen Streitbeilegung folgende Hinweispflichten:

Seit dem 09.01.2016 müssen Rechtsanwälte auf ihrer Homepage einen Link zur europäischen Online-Streitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) vorsehen und ihre E-Mail-Adresse angeben, wenn sie Online-Dienstverträge mit Verbrauchern schließen. Ausführliche Informationen zur Online-Streitbeilegung finden Sie hier.

Seit dem 01.02.2017 müssen Rechtsanwälte auf ihrer Homepage oder in ihren AGB über die Möglichkeit der Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor der zuständigen Verbraucherstreitbeilegungsstelle – hier: Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft in Berlin – hinweisen. Ausführliche Informationen zu den Informationspflichten nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz finden Sie hier.