Anwaltsnachwuchs

Etwa jede fünfte Rechtsanwältin bzw. jeder fünfte Rechtsanwalt in Mecklenburg-Vorpommern wird kurz- und mittelfristig aus dem Berufsstand ausscheiden. 19,5 % der zu Jahresbeginn 2023 niedergelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte hat das gesetzliche Rentenalter bereits erreicht bzw. wird es in Kürze erreichen. Allein die Gruppe der in den Jahren 1960 – 1969 geborenen Kammermitglieder macht (Stand 01.01.2023) 33,81 % des Mitgliederbestands aus und liegt damit nur geringfügig unter dem Anteil, den die Gruppe der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ausmacht, die in den Jahren 1970 – 1979 geboren wurden. Ihr Anteil beträgt 36,56 %.

Das bedeutet, das schon heute brisante Thema „Fachkräftemangel“ wird absehbar noch bestimmender werden.

Die Rechtsanwaltskammer bittet ihre Mitglieder daher, ihr laufend freie Praktikums-, Referendariats- und Arbeitsplätze für (künftige) Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte zu melden.

Die aktuelle Übersicht der Praktikums-, Referendariats- und Arbeitsplätze für (künftige) Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte finden Sie hier.