Aktuelles

Achtung! - Fake-Mails betreffend beA um Umlauf

Es sind E-Mails im Umlauf, die dazu auffordern, ein neues beA-Installationsprogramm herunterzuladen, da am Samstag, dem 29.08.2020, eine neue Version des beA installiert werde. Bitte folgen Sie diesem Link nicht.

FAO-Fortbildung im Jahr 2020

Der Kammervorstand weist darauf hin, dass es auch in diesem Jahr KEINE allgemeine Einschränkung oder gar Ausnahme von der Fortbildungspflicht gibt.

Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen: Handlungshinweise aktualisiert

Das Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen, das die Richtlinie (EU) 2018/822 (DAC-6) in nationales Recht umsetzt, führt eine Anzeigepflicht auch für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bei bestimmten grenzüberschreitenden Steuergestaltungen ein

Konjunkturpaket - Einbeziehung der Anwaltschaft in den Antragsprozess der "Überbrückungshilfe"

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die für ihre Mandanten „Überbrückungshilfe“ beantragen wollen, können sich ab dem 10.08.2020 an der digitalen Online-Plattform des BMWi anmelden. Zudem wurde die Frist zur Antragstellung der „Überbrückungshilfe“ bis zum 30.09.2020 verlängert.

Rechnungslegung durch und an Rechtsanwälte - Absenkung der Umsatzsteuersätze

Informationen des Oberlandesgericht Rostock vom 28.07.2020

Über die aktuellen Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus informiert das Oberlandesgericht Rostock in seinem Schreiben, das Sie hier finden.

BMBF-Studie: Rolle neurowissenschaftlicher Forschungsergebnisse im Suchtbereich im Arbeitsalltag

Das Leibnitz-Institut für Präventionsforschung und Epidemiologie führt im Rahmen eines vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten Projektes eine Studie unter Vertreter/innen der deutschen Rechts- und forensischen Systeme durch.

Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen

Ab dem 01.07.2020 besteht auch für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte eine Anzeigepflicht für bestimmte grenzüberschreitende Steuergestaltungen.

BRAK-Handlungshinweise zur Absenkung der Umsatzsteuersätze

Das sog. Konjunkturpaket der Bundesregierung sieht u. a. eine auf ein halbes Jahr befristete Absenkung des allgemeinen Umsatzsteuersatzes von 19 auf 16 Prozent für die Zeit vom 01.07. bis zum 31.12.2020 vor.

Achtung! Einschränkung des Elektronischen Rechtsverkehrs in der Zeit vom 12.-14.06.2020

Hier finden Sie das Schreiben unseres Kammerpräsidenten vom 08.06.2020.

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