FAO-Fortbildung im Jahr 2020

FAO-Fortbildung im Jahr 2020

Der Kammervorstand weist darauf hin, dass es auch in diesem Jahr KEINE allgemeine Einschränkung oder gar Ausnahme von der Fortbildungspflicht gibt.
Fachanwälte, die Präsenzseminare nicht besuchen wollen oder können, haben die Möglichkeit, alle Fortbildungsstunden gemäß § 15 Abs. 2 FAO, also online zu absolvieren.
Daneben bestehen die Möglichkeiten gemäß Abs. 4 (Selbststudium - bis zu fünf Stunden) oder gemäß Abs. 1 1. Alt. (wissenschaftliche Publikation).
Die FoRA Fortbildungsgesellschaft der RAK M-V mbH ist bemüht, Ihnen ein attraktives Seminarangebot zu unterbreiten. Hier geht’s zu den Veranstaltungen der FoRA.

 

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