Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen: Handlungshinweise aktualisiert

Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen: Handlungshinweise aktualisiert

Das Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen, das die Richtlinie (EU) 2018/822 (DAC-6) in nationales Recht umsetzt, führt eine Anzeigepflicht auch für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bei bestimmten grenzüberschreitenden Steuergestaltungen ein. Seit dem 01.07.2020 sind diese, wenn sie als sog. Intermediäre auftreten, verpflichtet, grenzüberschreitende Steuergestaltungen innerhalb der gegebenen Fristen elektronisch zu melden. Dies gilt auch dann, wenn sie selbst nicht steuerrechtlich beraten, sondern „nur“ eine von anderen Personen entwickelte Struktur umsetzen; auch in diesem Fall können sie Intermediär und damit mitteilungspflichtig sein. Der BRAK-Ausschuss Steuerrecht hat seine Handlungshinweise zur Mitteilungspflicht dementsprechend aktualisiert.
•    DAC-6-Handlungshinweise des BRAK-Ausschusses Steuerrecht (Stand August 2020)

 

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