Konjunkturpaket - Einbeziehung der Anwaltschaft in den Antragsprozess der "Überbrückungshilfe"

Konjunkturpaket - Einbeziehung der Anwaltschaft in den Antragsprozess der "Überbrückungshilfe"

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die für ihre Mandanten „Überbrückungshilfe“ beantragen wollen, können sich ab dem 10.08.2020 an der digitalen Online-Plattform des BMWi anmelden. Zudem wurde die Frist zur Antragstellung der „Überbrückungshilfe“ bis zum 30.09.2020 verlängert. Lesen Sie hier die gemeinsame Presseerklärung von BRAK und DAV.

Die BRAK hat Fragen und Antworten (FAQ) auf ihrer Homepage eingestellt, die sie ergänzen und aktualisieren wird, sobald weitere Details feststehen.  
Alle Informationen finden Sie hier.

Weiterführende Links:

  • Eckpunkte des Bundesfinanzministeriums zur Überbrückungshilfe
  • FAQ des BMWi

 

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