Aktuelles

Und nun? Schutzschriftenregister übergangsweise ohne beA

Bei der Einreichung von Schutzschriften bei dem Schutzschriftenregister muss momentan auf das beA verzichtet werden. Lösung: Die Einreichung ist auch über weitere EGVP-Clients sowie über ein Online-Formular möglich.

Der Newsletter der BRAK zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach

beA ist offline – praktische Fragen

Im Zusammenhang mit der Zwangspause des beA stellen sich viele praktische Fragen.

Ankündigung der Kammerversammlung 2018

Die diesjährige Kammerversammlung findet am 10. April 2018, ab 13:30 Uhr im Hotel Kurhaus am Inselsee, Heidberg 1, 18273 Güstrow statt.

Anleitung zur Deaktivierung der beA-Software

Mit Schreiben vom 30.01.2018 übersandte die Bundesrechtsanwaltskammer eine Anleitung zur Deaktivierung der beA-Software für Windows sowie

Erste Ergebnisse des Sicherheitsdialogs beAthon

Neue Version der Client Security als sichere Basis akzeptiert - Bundesrechtsanwaltskammer empfiehlt Deaktivierung der alten beA Client Security

Ende zu Ende - oder was?

Gerade wird viel darüber geschrieben und geredet, ob denn nun das beA insgesamt unsicher sei und nicht etwa nur das Eingangstor zum beA auf Ihrem Rechner, die beA Client Security, ein Problem habe. An ihr war Ende Dezember 2017 ein Sicherheitsrisiko gemeldet worden.

EGVP-Client länger nutzbar

Die kostenlose Software, mit der Nachrichten im elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) versandt und empfangen werden können - der so genannte EGVP-Client - steht voraussichtlich bis Mitte Mai 2018 zur Verfügung. Dies teilte die Justiz in der vergangenen Woche mit.

Fragen über Fragen...

Seit das beA Ende 2017 offline gehen musste, werden an die BRAK von vielen Seiten Fragen herangetragen: Warum gibt es das beA überhaupt? Warum ist das beA offline? Wie sicher ist das System wirklich? Wie kann ich jetzt elektronische Mahnanträge stellen? Wann startet das beA wieder?

Presseerklärung der Bundesrechtsanwaltskammer zur Präsidentenkonferenz vom 18.01.2018

Presseerklärung der Bundesrechtsanwaltskammer zur Präsidentenkonferenz vom 18.01.2018.

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