Wiederinbetriebnahme des beA voraussichtlich nicht vor Mitte Mai 2018
Die Bundesrechtsanwaltskammer hat darüber informiert, dass die mit der Überprüfung des beA-Systems beauftragte secunet AG Schwachstellen des Systems aufgedeckt habe, die vor Wiederinbetriebnahme selbstverständlich beseitigt werden sollen.
Am 25. Mai 2018 tritt die Europäische Datenschutzgrundverordnung in Kraft. Die Europäische Kommission hat einen Leitfaden veröffentlicht, welcher Bürgern, Organisationen und Unternehmen dabei helfen soll, die neuen Bestimmungen einzuhalten und richtig zu nutzen.
Eingeschränkte telefonische Erreichbarkeit der Kammer am 07.03.2018
Am Mittwoch, dem 7. März 2018, wird die Telefonanlage der Rechtsanwaltskammer auf IP-Telefonie umgestellt. Wir bitten um Verständnis, dass wir daher an diesem Tag nur eingeschränkt telefonisch erreichbar sein werden. Bitte kontaktieren Sie uns ggf.
Und nun? Schutzschriftenregister übergangsweise ohne beA
Bei der Einreichung von Schutzschriften bei dem Schutzschriftenregister muss momentan auf das beA verzichtet werden. Lösung: Die Einreichung ist auch über weitere EGVP-Clients sowie über ein Online-Formular möglich.