Der Newsletter der BRAK zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach
Hier finden Sie den Newsletter der BRAK zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach, Ausgabe 8/2018 v. 24.05.2018
Umsetzung der neuen Datenschutzregeln
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG neu) gelten ab dem 25.05.2018. Die Auswirkungen in der Praxis sind zum Teil erheblich und betreffen u. a. auch Dienstleister, die - wie Rechtsanwälte - mit sensiblen Daten von Kunden bzw. Mandanten umgehen.
Nachdem der Fehler, der zur Abschaltung des BRAV führte, durch den Betreiber im Auftrag der BRAK, Firma Atos, behoben wurde, ist das bundeseinheitliche amtliche Anwaltsverzeichnis ab heute "18.04.2018", 15:00 Uhr wieder online.
Bericht des Präsidenten der Bundesrechtsanwaltskammer zur Aktuellen Stunde der 6. Sitzung der 6. Satzungsversammlung am 16.04.2018 in Berlin
Bericht des Präsidenten der Bundesrechtsanwaltskammer zur Aktuellen Stunde der 6. Sitzung der 6. Satzungsversammlung am 16.04.2018 in Berlin.
Presseerklärung der Bundesrechtsanwaltskammer zur Präsidentenkonferenz vom 15.04.2018
Wiederinbetriebnahme des beA voraussichtlich nicht vor Mitte Mai 2018
Die Bundesrechtsanwaltskammer hat darüber informiert, dass die mit der Überprüfung des beA-Systems beauftragte secunet AG Schwachstellen des Systems aufgedeckt habe, die vor Wiederinbetriebnahme selbstverständlich beseitigt werden sollen.
Am 25. Mai 2018 tritt die Europäische Datenschutzgrundverordnung in Kraft. Die Europäische Kommission hat einen Leitfaden veröffentlicht, welcher Bürgern, Organisationen und Unternehmen dabei helfen soll, die neuen Bestimmungen einzuhalten und richtig zu nutzen.