Umsetzung der neuen Datenschutzregeln

Umsetzung der neuen Datenschutzregeln

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG neu) gelten ab dem 25.05.2018. Die Auswirkungen in der Praxis sind zum Teil erheblich und betreffen u. a. auch Dienstleister, die - wie Rechtsanwälte - mit sensiblen Daten von Kunden bzw. Mandanten umgehen. Daher ist es unabdingbar, sich mit den Bestimmungen und den daraus resultierenden Handlungsanforderungen vertraut zu machen.

 

Unter https://www.rak-mv.de/mitgliederservice/datenschutz haben wir eine Vielzahl von Links eingestellt und hoffen, Ihnen damit bei der Umsetzung der neuen Vorschriften weiterhelfen zu können.

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