Wiederinbetriebnahme des beA voraussichtlich nicht vor Mitte Mai 2018

Wiederinbetriebnahme des beA voraussichtlich nicht vor Mitte Mai 2018

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat darüber informiert, dass die mit der Überprüfung des beA-Systems beauftragte secunet AG Schwachstellen des Systems aufgedeckt habe, die vor Wiederinbetriebnahme selbstverständlich beseitigt werden sollen. Eine grundsätzliche Überarbeitung der beA-Systemarchitektur sei jedoch nicht notwendig. Aufgrund der notwendigen Arbeiten könne mit einer Wiederinbetriebnahme des Systems nicht vor Mitte Mai 2018 gerechnet werden.

 

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