Aktuelles

Kammerversammlung

Unsere diesjährige Kammerversammlung findet am

28. April 2015 um 14.00 Uhr

im Intercity Hotel Schwerin, Grunthalplatz 5-7

Geänderte Fortbildungspflicht für Fachanwälte nach § 15 FAO

Ab dem 01.01.2015 gilt die von der Satzungsversammlung beschlossene Erweiterung der Pflichtfortbildung für Fachanwälte auf 15 Stunden pro Jahr.

Fortbildungsnachweis für das Jahr 2014 für Fachanwälte

Fachanwältinnen und Fachanwälte, die für das laufende Jahr noch keine ausreichende Fortbildung (für dieses Jahr nur 10 Fortbildungsstunden) nach § 15 FAO nachgewiesen haben, bitten wir, ihre Bestätigungen bzw. Unterlagen bis 31.01.2015 einzureichen.

Änderung im strafrechtlichen Berufungsrecht

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung Ende November eine Stellungnahme zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte des Angeklagten in der Berufungsverhandlung beschlossen.

Doppelte Treuhand ab 01.01.2015 berufswidrig

Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass aufgrund der jüngsten Änderungen der Berufsordnung ab dem 01.01.2015 die bislang in der Praxis übliche "doppelte Treuhand" unter Ausgestaltung des Verbots der widerstreitenden Interessen verboten ist. Dieser Neuerung beruht auf der Änderung des § 3 Abs.

Mandatsbearbeitung

Die Satzungsversammlung hat ferner eine Neufassung des § 11 BORA beschlossen.

Verschwiegenheit

Die Satzungsversammlung hat sich in ihrer Sitzung Mitte November unter anderem mit der anwaltlichen Verschwiegenheit befasst und in diesem Zusammenhang insbesondere eine das sog. Non-Legal-Outsourcing betreffende Änderung des § 2 BORA beschlossen.

Schließung des Amtsgerichts Ueckermünde

Der Verein Pro Justiz Mecklenburg-Vorpommern e.V. informiert in seinem aktuellen Schreiben über eine anlässlich der Schließung des Amtsgerichts Ueckermünde geplante Veranstaltung am 01.12.2014.
 

Gerichtsstrukturreform Mecklenburg-Vorpommern

Das Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern informiert mit Schreiben vom 14.11.2014 darüber, dass das Amtsgericht Ueckermünde zum 01.12.2014 aufgehoben wird und die örtliche Zuständigkeit ab diesem Zeitpunkt auf das Amtsgericht Pasewalk übergeht.

Neuregelungen von anwaltlichen Informationspflichten

Ab 01.11.2014 gelten die im Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken festgelegten Darlegungs- und Informationspflichten für Rechtsanwälte, die Inkassodienstleistungen erbringen.

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