Die Ausbildung zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten ist eine anerkannte Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz. Sie erfolgt im dualen System, also in einer Rechtsanwaltskanzlei und in der Berufsschule.
Die reguläre Ausbildungsdauer beträgt drei Jahre. Im Einzelfall bestehen Verkürzungsmöglichkeiten.
Einen guten Überblick zu dem spannenden und vielseitigen Ausbildungsberuf Rechtsanwaltsfachangestellte/r gibt’s hier: www.rechtsanwaltsfachangestellte.org
Weitere Informationen zum Beruf Rechtsanwaltsfachangestellte/r einschließlich nützlicher Downloads (u. a. Ausbildungsvertrag und Ausbildungsrahmenplan) finden Sie unter: www.recht-clever.info.
Podcasts zum Beruf Rechtsanwaltsfachangestellte/r
Der Beruf Rechtsanwaltsfachangestellte/r ist oft mit verstaubten Klischees verbunden. Völlig zu Unrecht! Rechtsanwaltsfachangestellte haben keineswegs die Hauptaufgabe, zu tippen oder Kaffee zu kochen. Wie vielseitig der Beruf tatsächlich ist, wie selbstständig und eigenverantwortlich man arbeitet, welche spannende Probleme täglich zu lösen sind, wie die Ausbildung abläuft und welche Karrierechancen sich bieten, berichten im BRAK-Podcast "Masters of the Universe – Traumjob ReFa" eine Auszubildende kurz vor der Abschlussprüfung, ein Berufsschullehrer und eine Rechtsfachwirtin, die gerade ihren Master macht.
Warum ReFa auch ein Ausbildungsberuf für Männer ist und welche spannenden Aufgaben täglich zu bewältigen sind, darum geht’s im Podcast „ReFa? Männersache!“. Stephanie Beyrich (BRAK) spricht mit einem Rechtsanwaltsfachangestellten, der angehender Rechtsfachwirt ist, sowie einem auf Zwangsvollstreckung spezialisiertem Bürovorsteher, der auch als Dozent tätig ist. Es geht ums recht haben, die Stimmung in der Bude, Rettungsdienste, Enkelkinder und darüber, dass „et kütt wie et kütt.
In Folge 68 geht es um die Geheimnisse der Zwangsvollstreckung und die Karriere als Rechtsfachwirtin.
Traumberuf Rechtsanwaltsfachangestellte/r - Nordkurier-Artikel vom 14.07.2017
Wie zufrieden Frau Hildebrand, Rechtsanwaltsfachangestellte aus Neubrandenburg, mit ihrer Berufswahl ist, ergibt sich aus nachfolgendem Artikel.
Die ReNoPat-Ausbildungsverordnung nebst Ausbildungsrahmenplan (hier) informiert Sie über die Inhalte der 3-jährigen Ausbildung. Im Vergleich zu vorherigen Ausbildungsverordnung wird im Rahmen der betrieblichen Ausbildung mehr Wert auf die Mandanten- oder Beteiligtenbetreuung gelegt. Den zukünftigen Rechtsanwaltsfachangestellten werden die Entwicklung im elektronischen Rechtsverkehr sowie Grundzüge des Wirtschaftsrechts vermittelt. Auch dem zunehmenden grenzüberschreitenden Rechtsverkehr wird Rechnung getragen, indem die Auszubildenden Grundzüge des Europarechts sowie der englischen Sprache erlernen.
Die Zwischenprüfung findet am Anfang des zweiten Ausbildungsjahres in den Bereichen Kommunikation und Büroorganisation sowie Rechtsanwendung statt.
Die Abschlussprüfung erfolgt in den Prüfungsbereichen Geschäfts- und Leistungsprozesse, Mandantenbetreuung, Rechtsanwendung, Vergütung und Kosten sowie Wirtschafts- und Sozialkunde.
An der Ausbildung interessierte Personen sollten regelmäßig unseren "Ausbildungsmarkt" besuchen. Dort sind Ausbildungs- und Praktikumsplatzangebote eingestellt.
Ausbildungsrelevante Unterlagen:
Bitte achten Sie beim Ausdrucken des Vertrages darauf, im Druckmenü (Eingabefeld „Kommentare und Formulare“) oben rechts die Eingabe „Dokument“ einzustellen. So vermeiden Sie, alle Kommentare bzw. Fragezeichen mit auszudrucken. Sollte das Dokument nicht ausfüllbar sein, speichern Sie es zuerst ab.
§ 17 BBiG bestimmt für seit dem 01.01.2020 beginnende Ausbildungsverhältnisse Mindestausbildungsvergütungen 01.01.2021 bis zum 31.12.2021 im ersten Lehrjahr 550,00 €, im zweiten Lehrjahr 649,00 €, im dritten Lehrjahr 742,50 €; 01.01.2022 bis zum 31.12.2022 im ersten Lehrjahr 585,00 €, im zweiten Lehrjahr 690,30 €, im dritten Lehrjahr 789,75 €; 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 im ersten Lehrjahr 620,00 €, im zweiten Lehrjahr 731,60 €, im dritten Lehrjahr 837,00 €.
Für alle Fragen zur Fachangestelltenausbildung steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Sabrina Brandes-Fittkau zur Verfügung.
Prüfungsordnung für Auszubildende mit Ausbildungsbeginn vor dem 03.08.2018
Prüfungsordnung für Auszubildende mit Ausbildungsbeginn ab dem 03.08.2018
Fragen, die sich stellen (könnten)
Ist der Azubi minderjährig, muss die Abmahnung zu ihrer Wirksamkeit auch dem gesetzlichen Vertreter - in der Regel den Eltern - zugehen.