Die Ausbildung zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten ist eine anerkannte Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz. Sie erfolgt im dualen System, also in einer Rechtsanwaltskanzlei und in der Berufsschule.
Die reguläre Ausbildungsdauer beträgt drei Jahre. Im Einzelfall bestehen Verkürzungsmöglichkeiten.
Einen guten Überblick zu dem spannenden und vielseitigen Ausbildungsberuf Rechtsanwaltsfachangestellte/r gibt’s hier: www.rechtsanwaltsfachangestellte.org
Weitere Informationen zum Beruf Rechtsanwaltsfachangestellte/r einschließlich nützlicher Downloads (u. a. Ausbildungsvertrag und Ausbildungsrahmenplan) finden Sie unter: www.recht-clever.info.
Traumberuf Rechtsanwaltsfachangestellte/r - Nordkurier-Artikel vom 14.07.2017
Wie zufrieden Frau Hildebrand, Rechtsanwaltsfachangestellte aus Neubrandenburg, mit ihrer Berufswahl ist, ergibt sich aus nachfolgendem Artikel.
Die ReNoPat-Ausbildungsverordnung nebst Ausbildungsrahmenplan (hier) informiert Sie über die Inhalte der 3-jährigen Ausbildung. Im Vergleich zu vorherigen Ausbildungsverordnung wird im Rahmen der betrieblichen Ausbildung mehr Wert auf die Mandanten- oder Beteiligtenbetreuung gelegt. Den zukünftigen Rechtsanwaltsfachangestellten werden die Entwicklung im elektronischen Rechtsverkehr sowie Grundzüge des Wirtschaftsrechts vermittelt. Auch dem zunehmenden grenzüberschreitenden Rechtsverkehr wird Rechnung getragen, indem die Auszubildenden Grundzüge des Europarechts sowie der englischen Sprache erlernen.
Die Zwischenprüfung findet am Anfang des zweiten Ausbildungsjahres in den Bereichen Kommunikation und Büroorganisation sowie Rechtsanwendung statt.
Die Abschlussprüfung erfolgt in den Prüfungsbereichen Geschäfts- und Leistungsprozesse, Mandantenbetreuung, Rechtsanwendung, Vergütung und Kosten sowie Wirtschafts- und Sozialkunde.
An der Ausbildung interessierte Personen sollten regelmäßig unseren "Ausbildungsmarkt" besuchen. Dort sind Ausbildungs- und Praktikumsplatzangebote eingestellt.
Ausbildungsrelevante Unterlagen:
Bitte achten Sie beim Ausdrucken des Vertrages darauf, im Druckmenü (Eingabefeld „Kommentare und Formulare“) oben rechts die Eingabe „Dokument“ einzustellen. So vermeiden Sie, alle Kommentare bzw. Fragezeichen mit auszudrucken. Sollte das Dokument nicht ausfüllbar sein, speichern Sie es zuerst ab.
Durch das Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung (BBiMoG) vom 12.12.2019 wurde das Berufsbildungsgesetz maßgeblich novelliert.
Broschüre des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
inklusive des aktuellen Gesetzestextes informiert anschaulich über alle Änderungen.
§ 17 BBiG bestimmt für ab dem 01.01.2020 beginnende Ausbildungsverhältnisse folgende Mindestausbildungsver-gütungen:
im ersten Lehrjahr 515,00 €,
im zweiten Lehrjahr 607,70 €,
im dritten Lehrjahr 695,25 €.
im ersten Lehrjahr 550,00 €,
im zweiten Lehrjahr 649,00 €,
im dritten Lehrjahr 742,50 €.
im ersten Lehrjahr 585,00 €,
im zweiten Lehrjahr 690,30 €,
im dritten Lehrjahr 789,75 €.
im ersten Lehrjahr 620,00 €,
im zweiten Lehrjahr 731,60 €,
im dritten Lehrjahr 837,00 €.
Für alle Fragen zur Fachangestelltenausbildung stehen Ihnen Frau Rechtsanwältin Sabrina Brandes-Fittkau und Frau B. A. Lousiane Souza Ziegler zur Verfügung.
Prüfungsordnung für Auszubildende mit Ausbildungsbeginn vor dem 03.08.2018
Prüfungsordnung für Auszubildende mit Ausbildungsbeginn ab dem 03.08.2018
Fragen, die sich stellen (könnten)
Ist der Azubi minderjährig, muss die Abmahnung zu ihrer Wirksamkeit auch dem gesetzlichen Vertreter - in der Regel den Eltern - zugehen.