STAR-Umfrage zur beruflichen Zufriedenheit der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Mecklenburg-Vorpommern
Seit 1993 führt das Institut für Freie Berufe (IFB) im Auftrag der Bundesrechtsanwaltskammer regelmäßig eine schriftliche Befragung zur beruflichen und wirtschaftlichen Situation der Anwaltschaft durch.
Bundesjustizminster Maas bekennt sich zum System der Selbstverwaltung der Anwaltschaft
Beim Parlamentarischen Abend der Bundesrechtsanwaltskammer am 16.01.2014 hat sich der neue Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas klar zum System der Selbstverwaltung bekannt.
Zum 01.01.2014 trat § 232 ZPO in Kraft. Durch diese Vorschrift wird eine allgemeine Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess eingeführt. Diese Pflicht zur Belehrung gilt im Grundsatz nur in Parteiprozessen.
In seinen Urteilen vom 31.10.2012 hatte sich das Bundessozialgericht mit dem Thema der Wirkung einer Befreiung berufsständisch Versorgter von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 6 SGB VI befasst.
Gerichtsstrukturreform - Gründung des Vereins „Pro Justiz Mecklenburg-Vorpommern e. V.“
Vor dem Hintergrund des am 09.10.2013 beschlossenen Gerichtsstrukturneuordnungsgesetzes erfolgte auf maßgebliche Initiative der Rechtsanwaltskammer am 13.12.2013 die Gründung des Vereins „Pro Justiz Mecklenburg-Vorpommern e. V.“
Anfang Dezember 2013 hat die Hauptversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer beschlossen, die Mitgliedschaft im Bundesverband der Freien Berufe (BFB) zu beenden.