Seit das beA Ende 2017 offline gehen musste, werden an die BRAK von vielen Seiten Fragen herangetragen: Warum gibt es das beA überhaupt? Warum ist das beA offline? Wie sicher ist das System wirklich? Wie kann ich jetzt elektronische Mahnanträge stellen? Wann startet das beA wieder?
Der Newsletter der BRAK zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach
Hier finden Sie den Newsletter der BRAK zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach, Ausgabe 2/2018 v. 10.01.2018.
Presseerkärung der BRAK vom 09.01.2018 zum beA: Sondersitzung der BRAK-Präsidentenkonferenz in Berlin
Die Bundesrechtsanwaltskammer erörtert in der Presseerklärung den Fahrplan zur Wiederinbetriebnahme des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs beA.
beA-offline-Schaltung - Schreiben des Präsidenten an die Kammermitglieder
Der Newsletter zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach Sondernewsletter v. 27.12.2017
beA muss vorerst offline bleiben – Sicherheit und Datenschutz haben Priorität Nutzungsverpflichtung im Mahnverfahren Schutzschriftenregister Anmeldeprozess am beA wird überarbeitet