Der Newsletter zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach Sondernewsletter v. 27.12.2017

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beA muss vorerst offline bleiben – Sicherheit und Datenschutz haben Priorität
Nutzungsverpflichtung im Mahnverfahren
Schutzschriftenregister
Anmeldeprozess am beA wird überarbeitet

 

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) wird die Plattform beA vorerst weiter offline lassen. Am
Freitag hatte die BRAK die beA-Webanwendung vom Netz genommen, nachdem ein für den
Zugang erforderliches Zertifikat als unsicher eingestuft und gesperrt worden war. Die Ende-zu-
Ende-Verschlüsselung ist davon nicht betroffen. Die Vertraulichkeit der Datenübertragungen war zu
jedem Zeitpunkt gesichert. Es handelt sich um ein Zugangs- bzw. Verbindungsproblem, das der
Technologieentwickler des beA-Systems trotz intensiver Arbeiten bislang nicht gelöst hat.

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