Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat gegenüber der Verwaltungsgerichtsbarkeit seine Allgemeine Prozesserklärung vom 27.06.2017 (234-7604/1.17) widerrufen. Damit entfällt die Allgemeine Prozesserklärung für alle ab dem 01.01.2021 neu eingegangenen Verfahren. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Schreiben des Bundesamts vom 28.01.2021 sowie dem Muster einer Standardklageerwiderung.