Zahlungsverkehr in der Justiz Mecklenburg-Vorpommern ab dem 01.01.2023

Zahlungsverkehr in der Justiz Mecklenburg-Vorpommern ab dem 01.01.2023

Ab dem 01.01.2023 wird die Annahme von Schecks grundsätzlich ausgeschlossen und auf wenige Sonderfälle beschränkt.
Einzelheiten dazu finden Sie hier.

 

 

zurück zur Übersicht