Am 13. Juni 2014 ist die 2011 verabschiedete EU-Verbraucherschutzrichtlinie in Kraft getreten. Die neuen Vorschriften sollen die Verbraucher insbesondere vor Kostenfallen bei Einkäufen im Internet schützen und für mehr Preistransparenz sorgen. Außerdem schreibt die Richtlinie das vierzehntägige Widerrufsrecht bei Kaufverträgen fest, verbessert das Recht auf Erstattung und sorgt für klarere Informationen über die Kostenübernahme bei der Rückgabe von Waren.
Weiterführende Links:
• Verbraucherschutzrichtlinie (Oktober 2011)
• Siehe hierzu auch Nachrichten aus Brüssel 13/2011