Syndikus: Ausschluss-Frist 1. April 2016 für Altfälle

Syndikus: Ausschluss-Frist 1. April 2016 für Altfälle

Das Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte - am 1. Januar 2016 in Kraft getreten - enthält auch eine komplexe Rückwirkungsregelung für die zahlreichen Altfälle, die über keinen gesicherten Vertrauensschutz verfügen und deren Arbeitgeber inzwischen für ihre Unternehmensjuristen wieder in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Unbedingt zu beachten ist die Ausschlussfrist für die Rückwirkungsregelung - nämlich der 1. April 2016. Der Antrag steht hier zum Download bereit.

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