Im Zuge einer aktuell stattfindenden Evaluation des Mediationsgesetzes wird u. a. die Nutzung der Sollvorschrift in § 253 Abs. 3 Nr. 1 ZPO untersucht. Nach dieser Vorschrift soll in der Klageschrift angegeben werden, ob der Klageerhebung der Versuch einer Mediation oder einer anderen außergerichtlichen Konfliktbeilegung voranging. Hierzu werden in zwei getrennten Erhebungen Rechtsanwälte sowie Richter zu ihren Erfahrungen befragt. Die Studie ist an das GANDALF-Projekt der Deutschen Stiftung Mediation angebunden.
Für valide Ergebnisse ist eine rege Beteiligung an der Umfrage, deren Beantwortung ca. 15 Minuten in Anspruch nimmt und bis zum 31.12.2020 möglich ist, wünschenswert.
Die Teilnahme ist freiwillig; die Auswertung erfolgt anonym und ausschließlich zu Forschungszwecken.
Hier geht’s zur Umfrage: https://lamapoll.de/RA3_Sollvorschrift_253_Abs_3_Satz_1_ZPO