Legal Tech: Gesetzentwurf soll Erfolgshonorar für Anwaltschaft öffnen und Inkassodienstleister regulieren

Legal Tech: Gesetzentwurf soll Erfolgshonorar für Anwaltschaft öffnen und Inkassodienstleister regulieren

Das Bundesjustizministerium hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem einer der derzeit am intensivsten diskutierten Bereiche reguliert werden soll: die Tätigkeit von – vielfach als Inkassodienstleister registrierten – Legal Tech-Anbietern zur Durchsetzung von Verbraucherrechten. Nach geltendem Recht ist Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten die Vereinbarung von Erfolgshonoraren berufsrechtlich nur in sehr engen Grenzen erlaubt; Verfahrenskosten dürfen sie nicht für ihre Mandanten übernehmen. Für Inkassodienstleister i.S.v. § 10 I RDG gilt dies nicht, sie bieten ihre Dienste häufig gegen Erfolgshonorar an und übernehmen meist auch Kostenrisiken ihrer Kunden. Ihre Leistungen werden von Verbrauchern häufig zur Durchsetzung geringwertiger Forderungen in Anspruch genommen. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, einen kohärenten Regelungsrahmen zu schaffen und die Geschäftsmodelle von Legal Tech-Anbietern für Verbraucher transparenter und verständlicher zu machen. Mehr
 

zurück zur Übersicht