Kammerversammlung beschliesst Empfehlungen zur Ausbildungsvergütung
23.04.2014
Kammerversammlung beschliesst Empfehlungen zur Ausbildungsvergütung
Für ab dem Jahr 2015 geschlossene Ausbildungsverhältnisse empfiehlt die Kammerversammlung eine monatliche Ausbildungsvergütung wie folgt: 400,00 € im ersten Ausbildungsjahr, 500,00 € im zweiten Ausbildungsjahr und 600,00 € im dritten Ausbildungsjahr.
Nunmehr erhalten sowohl Ausbilder als auch (potentielle) Auszubildende eine klare Orientierung. Gleichzeitig wird mit dem Beschluss, Empfehlungen zur Höhe der Ausbildungsvergütung festzulegen, die Erwartung verbunden, den Ausbildungsberuf Rechtsanwaltsfachangestellte/r attraktiver zu machen.