Das Bundesjustizministerium will den Streitwert, bis zu dem Amtsgerichte für zivilrechtliche Streitigkeiten zuständig sind, von 5.000 Euro auf 8.000 Euro erhöhen. Zudem will es neue Spezialzuständigkeiten für Amts- und Landgerichte schaffen. Hier finden Sie die vollständige Meldung aus dem BRAK-Newsletter vom 20.03.2024.