Gerichtsstrukturreform – Zweigstellenverordnung verstößt gegen das Gerichtsverfassungsgesetz

Gerichtsstrukturreform – Zweigstellenverordnung verstößt gegen das Gerichtsverfassungsgesetz

Mit dem noch nicht rechtskräftigen Urteil vom 2. Juni 2015 hat das Oberverwaltungsgericht Greifswald Teile der Gerichtsstrukturreform für unwirksam erklärt. Die im Zuge der Reform erlassene Zweigstellenverordnung verstoße gegen das Gerichtsverfassungsgesetz. Danach ist für die Geschäftsverteilung das Gerichtspräsidium zuständig. Nach dem Willen der Landesregierung jedoch soll über die Zweigstellenverordnung die örtliche und sachliche Zuständigkeit der Zweigstellen abschließend und ausnahmslos geregelt werden. Dies ist nach Ansicht des OVG rechtswidrig.

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