Elektronischer Rechtsverkehr - Anhebung der Mengenbeschränkungen

Elektronischer Rechtsverkehr - Anhebung der Mengenbeschränkungen

Ab dem 01.04.2022 werden die Mengenbeschränkungen im elektronischen Rechtsverkehr angehoben. Bis zum 31.12.2022 können dann in einer Nachricht elektronische Dokumente mit maximal 200 Dateien und höchstens 100 MB insgesamt übersendet werden. Ab dem 01.01.2023 bis mindestens 31.12.2023 werden Anzahl und Volumen auf bis zu 1.000 Dateien und auf maximal 200 MB pro Nachricht begrenzt.
Weitere Informationen ergeben sich aus der entsprechenden Rechtsgrundlage, der 2. Bekanntmachung zu § 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung, die am 18.02.2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde.

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