Kündigung anwaltlicher Sammelanderkonten durch Banken

Kündigung anwaltlicher Sammelanderkonten durch Banken

In den vergangenen Tagen haben die Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern vielfach Anfragen zur Kündigung anwaltlicher Sammelanderkonten erreicht.

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat sich des Problems, welches ein bundesweites ist, bereits angenommen und bemüht sich, schnellstmöglich eine Klärung der Situation herbeizuführen.

So hat sich die Bundesrechtsanwaltskammer in dieser dringenden Angelegenheit bereits an das Bundesfinanzministerium, das Bundesministerium der Justiz, den Bundesverband deutscher Banken und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gewandt, um eine Lösung zu finden. Dabei setzt sich die BRAK insbesondere für eine Änderung der relevanten Passage der Auslegungs- und Anwendungshinweise der BaFin ein, die einzelne Banken (hier bislang nur bekannt DKB) zur Kündigung der Sammelanderkonten veranlasst hat. Zudem wird die grundlegende Bedeutung der Sammelanderkonten für die anwaltliche Berufsausübung thematisiert, da ohne (Sammel-) Anderkonten bestimmte Bereiche der anwaltlichen Berufsausübung erschwert oder sogar unmöglich gemacht werden.

Die Presseerklärung der BRAK finden Sie hier.

 

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