BVerfG: Verbot der Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mit Ärzten und Apothekern ist verfassungswidrig

BVerfG: Verbot der Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mit Ärzten und Apothekern ist verfassungswidrig

Gemäß BVerfG-Beschluss vom 12.01.2016 (1 BvL 6/13) ist § 59a Abs. 1 Satz 1 BRAO mit Art. 12 Abs. 1 GG unvereinbar und nichtig, soweit Rechtsanwälten untersagt wird, sich mit Ärzten und Apothekern zur Ausübung ihrer Berufe zu einer Partnerschaftsgesellschaft zusammenzuschließen. Der Eingriff in die Berufsfreiheit sei verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt. Der Gesetzgeber habe den Zusammenschluss von Rechtsanwälten mit anderen Berufsgruppen (u. a. Patentanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfern) zugelassen. Eine interprofessionelle Zusammenarbeit zwischen einem Rechtsanwalt und Arzt und Apotheker berge keine so wesentlichen zusätzlichen Risiken für die Einhaltung der anwaltlichen Berufspflichten, welche eine unterschiedliche Behandlung rechtfertige.

Die weiteren Einzelheiten können Sie dem Beschluss entnehmen.

zurück zur Übersicht