Bundesregierung beschließt Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte

Bundesregierung beschließt Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte

Die Bundesregierung hat am 10. Juni 2015 den Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte beschlossen. Im Vergleich zum Referentenentwurf (s. unten stehende Meldung vom 12.05.2015) enthält der Gesetzentwurf insbesondere Modifikationen in §§ 46 Abs. 1 BRAO-E, 46a Abs. 2 BRAO-E und 46a Abs. 4 Nr. 2 BRAO-E (S. 30, 39 bzw. 40).

Bundesminister Heiko Maas erklärte in diesem Zusammenhang: „Der Gesetzentwurf zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte sichert die Einheit der deutschen Anwaltschaft. Erstmals wird damit der Beruf der Syndikusanwälte auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Wer fachlich unabhängig und weisungsfrei als angestellter Jurist in einem Unternehmen tätig ist, wird künftig als Syndikusanwalt zugelassen und ist damit den sonstigen Rechtsanwälten weitgehend gleichgestellt. Mit dem Gesetzentwurf schaffen wir Rechtssicherheit für die rund 40.000 Syndikusanwälte in Deutschland.“

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