BRAK-Handlungshinweise zur Absenkung der Umsatzsteuersätze

BRAK-Handlungshinweise zur Absenkung der Umsatzsteuersätze

Das sog. Konjunkturpaket der Bundesregierung sieht u. a. eine auf ein halbes Jahr befristete Absenkung des allgemeinen Umsatzsteuersatzes von 19 auf 16 Prozent für die Zeit vom 01.07. bis zum 31.12.2020 vor. Die Bundesrechtsanwaltskammer hat am 25.06.2020 Handlungshinweise für die Rechnungslegung durch und an Rechtsanwälte veröffentlicht. Bitte beachten Sie, dass die Ausführungen unter dem Vorbehalt stehen, dass die noch ausstehende gesetzliche Regelung bzw. die erwartete Verwaltungsanweisung keine anderweitigen Vorgaben enthalten. Gegebenenfalls werden die Handlungshinweise noch angepasst bzw. ergänzt.

 

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