beA-Sondernewsletter – Wichtige Informationen zum Jahreswechsel

beA-Sondernewsletter – Wichtige Informationen zum Jahreswechsel

Mit Ablauf des 31.12.2022 wird die sicherheitstechnische Zulassung der beA-Signaturkarten zur Anbringung qualifizierter elektronischer Signaturen an Dokumenten ablaufen. Die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer hat entschieden, qualifizierte elektronische
Signaturzertifikate zukünftig nicht mehr als Signaturkarte herauszugeben, sondern auf ein Fernsignaturverfahren umzustellen. Weitere Infos dazu finden Sie hier

 

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