Landtag lehnt Volksbegehren gegen die Gerichtsstrukturreform ab - Erster Volksentscheid in Mecklenburg-Vorpommern voraussichtlich Anfang September 2015

Landtag lehnt Volksbegehren gegen die Gerichtsstrukturreform ab - Erster Volksentscheid in Mecklenburg-Vorpommern voraussichtlich Anfang September 2015

Mit der Mehrheit von SPD und CDU hat der Landtag Mecklenburg-Vorpommern am 03.06.2015 den Gesetzentwurf des Volksbegehrens gegen die Gerichtsreform abgelehnt. Der Vorsitzende des Richterbundes M-V Axel Peters dazu: „Das klassische Amtsgericht ist damit tot. Gerichtsbezirke weit größer als etwa das Saarland erschweren künftig weiten Teilen der Bevölkerung den Zugang zur Justiz.“

Keinen Einfluss auf die Entscheidung der Abgeordneten hatte offenbar die einen Tag zuvor getroffene Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Greifswald, welche wesentliche Teile der Zweigstellenverordnung, einem Kernstück der gesamten Gerichtsreform, für unwirksam erklärte (s. unten stehende Meldung).

Die weitere Gerichtsstrukturreform kann jetzt nur noch durch einen Volksentscheid gestoppt werden. Dieser ist zwingend zwischen September und Dezember durchzuführen. Dem Vernehmen nach wird dafür der 6. September 2015 ins Auge gefasst.

 

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