Änderungen der Fachanwaltsordnung

Änderungen der Fachanwaltsordnung

Der Bundesminister für Justiz und für Verbraucherschutz, Heiko Maas, hat mitgeteilt, dass er keine Bedenken gegen die Rechtsmäßigkeit der Beschlüsse der Satzungsversammlung
vom 6. und 7. Dezember 2013 hat. Die Beschlüsse werden in Heft 3/2014 der BRAK-Mitteilungen veröffentlicht.
 
Folgende Vorschriften werden am 01.09.2014 in Kraft treten:
  • Änderung des § 23 BORA; betrifft den neuen „Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht“
  • Änderung des § 15 Abs. 1 und 2 FAO
Folgende Vorschriften werden am 01.01.2015 in Kraft treten:
  • § 15 Abs. 3, Abs. 4 und Abs. 5 Satz 2 FAO; betrifft die Erhöhung der Gesamtdauer der Fortbildung je Fachgebiet auf 15 Zeitstunden und das Selbststudium als Fortbildungsmöglichkeit in qualifizierter Form (Lernerfolgskontrolle)
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