Offener Brief des Präsidenten der Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern zum Volksentscheid am 6. September 2015.
Chronologie:
Im November 2013 beschloss der Landtag Mecklenburg-Vorpommern mit der Mehrheit von SPD und CDU eine Gerichtsstrukturreform in Mecklenburg-Vorpommern, u. a. mit der Folge 11 Amtsgerichtsbezirke und ein Arbeitsgericht aufzulösen und teilweise durch Zweigstellen zu ersetzen.
Im Rahmen eines Volksbegehrens wurden rund 150.000 Stimmen gegen die Reform gesammelt.
Am 23.02.2015 gab die Landeswahlleiterin dem Volksbegehren gegen die Auflösung von Arbeits- und Amtsgerichtsbezirken statt.
Mit der Mehrheit von SPD und CDU lehnte der Landtag Mecklenburg-Vorpommern am 03.06.2015 den Gesetzentwurf des Volksbegehrens ab und bestätigte damit die landesweiten Gerichtsbezirksauflösungen.
Danach ist nun innerhalb einer Frist von drei bis sechs Monaten ein Volksentscheid zur Gerichtsreform durchzuführen.
Zeitplan der Gerichtsstrukturreformmaßnahmen:
06.10.2014 Umwandlung des Amtsgerichts (AG) Anklam zur Zweigstelle des AG Pasewalk
01.12.2014 Auflösung AG Ueckermünde
02.02.2015 Umwandlung des AG Neustrelitz in eine Zweigstelle des AG Waren
02.03.2015 Sitzverlegung des Landessozialgerichtes von Neubrandenburg nach Neustrelitz
16.03.2015 Auflösung AG Hagenow
11.05.2015 Umwandlung des AG Parchim in eine Zweigstelle des AG Ludwigslust
11.05.2015 Auflösung des AG Bad Doberan
13.07.2015 Umwandlung AG Grevesmühlen in eine Zweigstelle des AG Wismar
31.08.2015 Auflösung des AG Wolgast
28.09.2015 Umwandlung des AG Demmin in eine Zweigstelle des AG Neubrandenburg
23.11.2015 Umwandlung des AG Bergen/Rügen in eine Zweigstelle des AG Stralsund
27.02.2017 Auflösung des AG Ribnitz-Damgarten