Kammerversammlung beschliesst Empfehlungen zur Ausbildungsvergütung

Kammerversammlung beschliesst Empfehlungen zur Ausbildungsvergütung

Für ab dem Jahr 2015 geschlossene Ausbildungsverhältnisse empfiehlt die Kammerversammlung eine monatliche Ausbildungsvergütung wie folgt: 400,00 € im ersten Ausbildungsjahr, 500,00 € im zweiten Ausbildungsjahr und 600,00 € im dritten Ausbildungsjahr.
 
Nunmehr erhalten sowohl Ausbilder als auch (potentielle) Auszubildende eine klare Orientierung. Gleichzeitig wird mit dem Beschluss, Empfehlungen zur Höhe der Ausbildungsvergütung festzulegen, die Erwartung verbunden, den Ausbildungsberuf Rechtsanwaltsfachangestellte/r attraktiver zu machen.
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