Coronahilfen für Ausbildungsbetriebe ab 01.05.2020

Coronahilfen für Ausbildungsbetriebe ab 01.05.2020

Zur Vermeidung der Kündigung von Ausbildungsverhältnissen hat das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit M-V ein Förderprogramm aufgelegt. Die Unterstützung wird in Form eines nicht-rückzahlbaren Zuschusses erfolgen. Anträge können längstens bis zum 31.07.2020 gestellt werden.
Hier geht’s zu den Fördergrundsätzen und dem Antragsformular - https://www.lfi-mv.de/foerderungen/coronahilfe-fuer-ausbildungsbetriebe/

 

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