Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen

Ab dem 01.07.2020 besteht auch für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte eine Anzeigepflicht für bestimmte grenzüberschreitende Steuergestaltungen.

BRAK-Handlungshinweise zur Absenkung der Umsatzsteuersätze

Das sog. Konjunkturpaket der Bundesregierung sieht u. a. eine auf ein halbes Jahr befristete Absenkung des allgemeinen Umsatzsteuersatzes von 19 auf 16 Prozent für die Zeit vom 01.07. bis zum 31.12.2020 vor.

Achtung! Einschränkung des Elektronischen Rechtsverkehrs in der Zeit vom 12.-14.06.2020

Hier finden Sie das Schreiben unseres Kammerpräsidenten vom 08.06.2020.

Neue Kontaktdaten des beA-Service Desk ab 02.06.2020

Ab dem 2.6.2020 08:00 Uhr wird das beA-Service Desk, die zentrale Anlaufstelle für alle Fragen rund um das beA, unter folgenden Kontaktdaten erreichbar sein:

Erreichbarkeit der Website der Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern

Die Website der Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern wird von heute, Mittwoch, 20.05.2020 ab 18:00 Uhr bis morgen Donnerstag, 21.05.2020, 24:00 Uhr wegen Umstiegs auf eine neue Hosting-Infrastruktur zeitweilig nicht erreichbar sein. Wir bitten um Verständnis.

Corona-Seite der BRAK

Etwa alle 2 Tage wird die Rechtsprechungsübersicht erweitert; mittlerweile sind dort über 450 Entscheidungen verlinkt.

Erreichbarkeit der Website der Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern

Die Website der Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern wird am Wochenende (16./17.05.2020) wegen Umstiegs auf eine neue Hosting-Infrastruktur zeitweilig nicht erreichbar sein. Wir bitten um Verständnis.

Coronahilfen für Ausbildungsbetriebe ab 01.05.2020

Zur Vermeidung der Kündigung von Ausbildungsverhältnissen hat das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit M-V ein Förderprogramm aufgelegt. Die Unterstützung wird in Form eines nicht-rückzahlbaren Zuschusses erfolgen. Anträge können längstens bis zum 31.07.2020 gestellt werden.

Kammerident-Verfahren

Das Kammerident-Verfahren kann ab sofort unter Einhaltung des Sicherheitsabstandes und Tragen eines Mund-/Nasenschutzes wieder durchgeführt werden. Zur Vereinbarung eines Termines melden Sie sich bitte vorab telefonisch in der Geschäftsstelle.

Keine Zwangsstundung von anwaltlichen Vergütungsforderungen

Freiberuflerleistungen sind von dem Leistungsverweigerungsrecht nach dem Gesetz zur Abmilderung der Folgen COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht ausdrücklich nicht umfasst.

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