Geprüfte/r Rechtsfachwirt/-in

Fortbildung zum/zur Geprüften Rechtsfachwirt/in

 

Rechtsfachwirt/in ist eine berufliche Weiterbildung nach dem Berufsbildungsgesetz sowie der Prüfungsordnung für die Fortbildungsprüfung zum/zur anerkannten Geprüften Rechtsfachwirtin/Rechtsfachwirt in der Rechtsanwaltskanzlei.

Rechtsfachwirte und -fachwirtinnen übernehmen Leitungsaufgaben in einer Anwaltskanzlei in organisatorischer und betriebswirtschaftlicher Hinsicht. Sie entlasten Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen von zahlreichen Aufgaben wie Büroorganisation, Buchhaltung, Personalwesen, Kosten- und Gebührenrecht und sind erster Ansprechpartner im Ausbildungsbereich. Die Geprüften Rechtsfachwirte organisieren somit das nichtanwaltliche Aufgabenfeld und leisten qualifizierte Sachbearbeitung im anwaltlichen Aufgabenfeld. Sie verfügen über erhebliche Qualifikationen in den Bereichen:

  • Grundzüge des bürgerlichen Rechts,
  • Familienrecht, Zivilrecht, Zivilprozessrecht,
  • Zwangsvollstreckung,
  • Mandatsbetreuung im Kosten-, Gebührenrecht,
  • Büroverwaltung und Büroorganisation,
  • Personalwesen und Mandantenbetreuung

Die Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern führt seit 1998 alle zwei Jahre die Fortbildungsprüfung zum/r Geprüften Rechtsfachwirt/in durch.

 

Zur Prüfung zugelassen wird, wer über

  • einen Abschluss als Rechtsanwaltsfachangestellte/r sowie
  • eine mindestens zweijährige Berufspraxis in der Kanzlei eines Rechtsanwalts verfügt.

Weitere und besondere Prüfungsvoraussetzungen ergeben sich aus § 3 der Prüfungsordnung

 

Eine Förderung über das Meister-Bafög bzw. über die Begabtenförderung ist möglich.

Bei Fragen können Sie sich direkt an uns wenden:

Tel.: 0385/511 960-0
Mail: info@rak-mv.de