Symbolbild Kanzlei

Zulassung & Kammerwechsel

Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

Wenn Sie erstmalig oder erneut zur Rechtsanwaltschaft zugelassen werden wollen, verwenden Sie bitte folgende Formulare:

Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

Fragebogen zum Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

Muster für eine Freistellungserklärung

Muster für eine Verzichtserklärung

 

Zulassung Syndikusrechtsanwälte

Bitte beachten Sie das nachfolgende Merkblatt  mit wichtigen Informationen für Syndikusrechtsanwälte und deren Zulassung(en) sowie den Formulierungsvorschlag für eine Ergänzungsabrede zum Arbeitsvertrag.

 

Formulare für die Zulassung von Syndikusrechtsanwälten

Bitte achten Sie darauf, das richtige Formular zu verwenden. Es gibt unterschiedliche Formulare, je nachdem, ob Sie schon über eine Zulassung als niedergelassener Rechtsanwalt verfügen oder nicht.

Auch für den Antrag auf gleichzeitige Zulassung als niedergelassener Rechtsanwalt und Syndikusrechtsanwalt gibt es ein besonderes Formular:

Zulassung   als Syndikusrechtsanwalt

Zulassung  zur Rechtsanwaltschaft und als Syndikusrechtsanwalt

Zulassung  als Syndikusrechtsanwalt neben bestehender Rechtsanwaltszulassung

Zulassung  zur Rechtsanwaltschaft neben bestehender Syndikuszulassung

Erstreckung der Syndikuszulassung auf eine weitere Tätigkeit als Syndikusrechtsanwalt

wesentliche Änderung der Tätigkeit bei bestehender Syndikuszulassung

Antrag Feststellung einer unwesentlichen Tätigkeitsänderung im Rahmen einer bestehenden Syndikuszulassung

 

Kammerbeitrag

Wie Sie uns Ihr SEPA-Lastschriftmandat erteilen.

 

Kammerwechsel

Wenn Sie bereits zur Rechtsanwaltschaft zugelassen sind und die Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern beantragen wollen, verwenden Sie bitte folgende Formulare:

Antrag auf Aufnahme in die RAK M-V als Rechtsanwalt nach Kanzleisitzverlegung gem. § 27 Abs. 3 BRAO

Antrag auf Aufnahme in die RAK M-V als Syndikusrechtsanwalt gem. § 27 Abs. 3 BRAO

Fragebogen zum Antrag auf Kammerwechsel gem. § 27 Abs. 3 BRAO

 

Für eine Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern gemäß EuRAG bzw. § 206 BRAO verwenden Sie bitte folgende Formulare:

Antrag Aufnahme gemäß § 206 BRAO

Antrag Aufnahme nach §§ 2, 3 EuRAG

Antragsformular auf Aufnahme nach dem Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG) (§206 BRAO) in ukrainischer Sprache

 

Datenverarbeitungshinweise der Rechtsanwaltskammer M-V für - zukünftige und aktuelle – Kammermitglieder

 

Erläuterungen zu den Zulassungsanträgen finden Sie hier:

Hinweise zum Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

Merkblatt Ausübung einer sonstigen beruflichen Tätigkeit

 

 

Wir stehen Ihnen gern telefonisch oder persönlich mit Informationen über die Zulassung zur Verfügung. Zulassungsanträge erbitten wir stets postalisch.

 

 

Richtlinien zur Bewertung von Anwaltskanzleien

Die von der BRAK veröffentlichten Richtlinien zur Bewertung von Anwaltskanzleien bzw. -kanzleianteilen wurden durch den Ausschuss „Bewertung von Anwaltskanzleien“ mehrfach fortgeschrieben, zuletzt im Jahre 2009 (BRAK-Mitt. 2009, 268 ff.). Seitdem befassten sich aus unterschiedlichen Anlässen der BGH und verschiedene Obergerichte mit der Bewertung von Freiberuflerkanzleien. Auch in der Literatur wurden umfangreiche Stellungnahmen hierzu veröffentlicht. Vor diesem Hintergrund überarbeitete der Ausschuss die Richtlinien inhaltlich, ergänzt diese und formulierte sie in Teilen neu. Die Richtlinien sind in BRAK-Mitt. 1/2018, S. 6, sowie auf der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer https://brak.de/w/files/01_ueber_die_brak/bewertung-anwaltspraxen-brak_2018_01.pdf veröffentlicht.