Zulassung & Kammerwechsel
Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
Wenn Sie erstmalig oder erneut zur Rechtsanwaltschaft zugelassen werden wollen, verwenden Sie bitte folgende Formulare:
Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
Fragebogen zum Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
Muster für eine Freistellungserklärung
Muster für eine Verzichtserklärung
Zulassung Syndikusrechtsanwälte
Bitte beachten Sie das nachfolgende Merkblatt mit wichtigen Informationen für Syndikusrechtsanwälte und deren Zulassung(en) sowie den Formulierungsvorschlag für eine Ergänzungsabrede zum Arbeitsvertrag.
Formulare für die Zulassung von Syndikusrechtsanwälten
Bitte achten Sie darauf, das richtige Formular zu verwenden. Es gibt unterschiedliche Formulare, je nachdem, ob Sie schon über eine Zulassung als niedergelassener Rechtsanwalt verfügen oder nicht.
Auch für den Antrag auf gleichzeitige Zulassung als niedergelassener Rechtsanwalt und Syndikusrechtsanwalt gibt es ein besonderes Formular:
Zulassung als Syndikusrechtsanwalt
Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und als Syndikusrechtsanwalt
Zulassung als Syndikusrechtsanwalt neben bestehender Rechtsanwaltszulassung
Zulassung zur Rechtsanwaltschaft neben bestehender Syndikuszulassung
Erstreckung der Syndikuszulassung auf eine weitere Tätigkeit als Syndikusrechtsanwalt
wesentliche Änderung der Tätigkeit bei bestehender Syndikuszulassung
Antrag Feststellung einer unwesentlichen Tätigkeitsänderung im Rahmen einer bestehenden Syndikuszulassung
Kammerbeitrag
Wie Sie uns Ihr SEPA-Lastschriftmandat erteilen.
Kammerwechsel
Wenn Sie bereits zur Rechtsanwaltschaft zugelassen sind und die Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern beantragen wollen, verwenden Sie bitte folgende Formulare:
Antrag auf Aufnahme in die RAK M-V als Rechtsanwalt nach Kanzleisitzverlegung gem. § 27 Abs. 3 BRAO
Antrag auf Aufnahme in die RAK M-V als Syndikusrechtsanwalt gem. § 27 Abs. 3 BRAO
Fragebogen zum Antrag auf Kammerwechsel gem. § 27 Abs. 3 BRAO
Für eine Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern gemäß EuRAG bzw. § 206 BRAO verwenden Sie bitte folgende Formulare:
Antrag Aufnahme gemäß § 206 BRAO
Antrag Aufnahme nach §§ 2, 3 EuRAG
Erläuterungen zu den Zulassungsanträgen finden Sie hier:
Hinweise zum Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
Merkblatt Ausübung einer sonstigen beruflichen Tätigkeit
Wir stehen Ihnen gern telefonisch oder persönlich mit Informationen über die Zulassung zur Verfügung. Zulassungsanträge erbitten wir stets postalisch.
Richtlinien zur Bewertung von Anwaltskanzleien
Die von der BRAK veröffentlichten Richtlinien zur Bewertung von Anwaltskanzleien bzw. -kanzleianteilen wurden durch den Ausschuss „Bewertung von Anwaltskanzleien“ mehrfach fortgeschrieben, zuletzt im Jahre 2009 (BRAK-Mitt. 2009, 268 ff.). Seitdem befassten sich aus unterschiedlichen Anlässen der BGH und verschiedene Obergerichte mit der Bewertung von Freiberuflerkanzleien. Auch in der Literatur wurden umfangreiche Stellungnahmen hierzu veröffentlicht. Vor diesem Hintergrund überarbeitete der Ausschuss die Richtlinien inhaltlich, ergänzt diese und formulierte sie in Teilen neu. Die Richtlinien sind in BRAK-Mitt. 1/2018, S. 6, sowie auf der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer https://brak.de/w/files/01_ueber_die_brak/bewertung-anwaltspraxen-brak_2018_01.pdf veröffentlicht.