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Sonstiges

Vollstreckungsplan für das Land Mecklenburg-Vorpommern

Die aktuelle Fassung des Vollstreckungsplans für das Land Mecklenburg-Vorpommern finden Sie hier: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/jm/Justiz/Justizvollzug/. Die Vollstreckungspläne der übrigen Landesjustizverwaltungen sind auf dem gemeinsamen Justizportal des Bundes und der Länder (Justizportal des Bundes und der Länder: Onlinedienste) sowie unter dem Link https://www.vollstreckungsplan.de/ abrufbar.

 

Unterhaltsrechtliche Leitlinien der Familiensenate des Oberlandesgerichtes Rostock (Stand 1.1.2026).

 

Anwaltschaftliche Vertreter/innen für Untergebrachte in der Einrichtung für Abschiebehaft Hof gesucht

Für die Untergebrachten der Abschiebehafteinrichtung Hof werden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gesucht, die bereit wären, den Untergebrachten anwaltlichen Beistand zu leisten. Bei entsprechendem Interesse Ihrerseits teilen Sie dies bitte der Einrichtung direkt mit.

Deren Kontakdaten sowie die weiteren Einzelheiten entnehmen sie bitte dem an die Rechtsanwaltskammer gerichteten Schreiben vom 15.04.2025, das Sie hier einsehen können.

 

Kammerbeitrag

Wie Sie uns Ihr SEPA-Lastschriftmandat  erteilen.

 

Anzeige einer Vertreterbestellung

Hier finden Sie das Formular für die Anzeige einer Vertreterbestellung gemäß § 53 Abs. 2, 6 BRAO.

 

Verschwiegenheitspflichtserklärung

Die Verschwiegenheit bildet die Grundlage für das Vertrauensverhältnis zwischen Rechtsanwalt und Mandant. Als maßgebliches Wesensmerkmal anwaltlicher Tätigkeit ist auf die Einhaltung dieser Pflicht ebenso sorgfältig zu achten wie auf das damit korrespondierende Zeugnisverweigerungsrecht. Demgemäß bestimmt § 2 Abs. 1 BORA, dass der Rechtsanwalt zur Verschwiegenheit berechtigt und verpflichtet ist. Konsequenterweise muss der Rechtsanwalt seine Mitarbeiter und alle sonstigen Personen, die bei seiner beruflichen Tätigkeit mitwirken, ausdrücklich zur Verschwiegenheit verpflichten und anhalten (§ 2 Abs. 4 BORA).

Ein Muster einer solcher Erklärung finden Sie hier: Verschwiegenheitsverpflichtung.

 

Informationen für Rechtsanwälte zur Handhabung der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung

Die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) regelt Informationspflichten von Dienstleistungserbringern und enthält somit auch Pflichten, die von Rechtsanwälten zu beachten sind. Ziel ist die Schaffung von mehr Transparenz für und Schutz der Dienstleistungsempfänger. Die DL-InfoV unterscheidet zwischen Informationen, die stets bereitgehalten, und solchen, die nur auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden müssen.

Weitere Informationen enthält das Merkblatt der Bundesrechtsanwaltskammer.

 

Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung

Seit dem 19. Juli 2013 gilt das Gesetz zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung. Die PartGmbB bietet als neue Variante einer Partnerschaftsgesellschaft eine wettbewerbsfähige Alternative zur englischen LLP. Fragen und Antworten zu dieser neuen Gesellschaftsform (Stand: 09.10.2013) hat die Bundesrechtsanwaltskammer in einem MERKBLATT zusammengefasst. Weitere Informationen zu dieser Gesellschaftsform erhalten Sie auf Anfrage von Ihrer Kammer.