Rechtsanwaltsfachangestellte/r
Die Ausbildung zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten ist eine anerkannte Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz. Sie erfolgt im dualen System, also in einer Rechtsanwaltskanzlei und in der Berufsschule.
Die reguläre Ausbildungsdauer beträgt drei Jahre. Im Einzelfall bestehen Verkürzungsmöglichkeiten.
Einen guten Überblick zu dem spannenden und vielseitigen Ausbildungsberuf Rechtsanwaltsfachangestellte/r gibt’s hier: www.rechtsanwaltsfachangestellte.org
Weitere Informationen zum Beruf Rechtsanwaltsfachangestellte/r einschließlich nützlicher Downloads (u. a. Ausbildungsvertrag und Ausbildungsrahmenplan) finden Sie unter: www.recht-clever.info.
Fragen und Antworten zum Beruf Rechtsanwaltsfachangestellte/r
Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Beruf der/des Rechtsanwaltsfachangestellte/r (Ausbildung, Weiterbildung, Tätigkeitsinhalte...) finden Sie hier.
Podcasts zum Beruf Rechtsanwaltsfachangestellte/r
Der Beruf Rechtsanwaltsfachangestellte/r ist oft mit verstaubten Klischees verbunden. Völlig zu Unrecht! Rechtsanwaltsfachangestellte haben keineswegs die Hauptaufgabe, zu tippen oder Kaffee zu kochen. Wie vielseitig der Beruf tatsächlich ist, wie selbstständig und eigenverantwortlich man arbeitet, welche spannende Probleme täglich zu lösen sind, wie die Ausbildung abläuft und welche Karrierechancen sich bieten, berichten im BRAK-Podcast "Masters of the Universe – Traumjob ReFa" eine Auszubildende kurz vor der Abschlussprüfung, ein Berufsschullehrer und eine Rechtsfachwirtin, die gerade ihren Master macht.
Warum ReFa auch ein Ausbildungsberuf für Männer ist und welche spannenden Aufgaben täglich zu bewältigen sind, darum geht’s im Podcast „ReFa? Männersache!“. Stephanie Beyrich (BRAK) spricht mit einem Rechtsanwaltsfachangestellten, der angehender Rechtsfachwirt ist, sowie einem auf Zwangsvollstreckung spezialisiertem Bürovorsteher, der auch als Dozent tätig ist. Es geht ums Recht haben, die Stimmung in der Bude, Rettungsdienste, Enkelkinder und darüber, dass „et kütt wie et kütt.
In Folge 68 geht es um die Geheimnisse der Zwangsvollstreckung und die Karriere als Rechtsfachwirtin.
Und nicht zu vergessen die kleine Sonderserie der BRAK mit dem Zwangsvollstreckungskönig Harald Minisini:
https://www.brak.de/recht-interessant/mini-minisini-mittwoch-i-keine-angst-vor-zwangsvollstreckung/
Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung ist grundsätzlich Verhandlungssache. Daher wisst um Euren Wert und seid mutig!
In § 17 Abs. 2 Satz 5 Berufsbildungsgesetz wurde die Fortschreibung der Höhe der Mindestvergütung für Berufsausbildungen bekannt gemacht. Für Ausbildungsverträge, die im Jahr 2025 beginnen, ist eine monatliche Mindestvergütung wie folgt vorgeschrieben:
im ersten Jahr einer Berufsausbildung in Höhe von 682 Euro,
im zweiten Jahr einer Berufsausbildung in Höhe von 805 Euro,
im dritten Jahr einer Berufsausbildung in Höhe von 921 Euro,
im vierten Jahr einer Berufsausbildung in Höhe von 955 Euro.
ABER: Auszubildende, die in Mecklenburg-Vorpommern den Beruf der/des Rechtsanwaltsfachangestellten erlernen, erhalten eine Ausbildungsvergütung, die über der gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung liegt!
Die Kammerversammlung hat am 15.05.2024 Empfehlungen zur Höhe der Ausbildungsvergütung für Rechtsanwaltsfachangestellte i. H. v. 900,00 € im 1., 1.000,00 € im 2. und 1.100,00 € im 3. Ausbildungsjahr beschlossen.
Eine Unterschreitung dieser Beträge führt grundsätzlich dazu, dass ein Ausbildungsverhältnis nicht eintragungsfähig ist und damit nicht durchgeführt werden kann.
Die ReNoPat-Ausbildungsverordnung und der Ausbildungsrahmenplan bestimmen die Inhalte der dreijährigen Ausbildung.
Übersicht über die Lernfelder des Ausbildungsberufs Rechtsanwaltsfachangestellte/r
Die Zwischenprüfung findet am Anfang des zweiten Ausbildungsjahres in den Bereichen Kommunikation und Büroorganisation sowie Rechtsanwendung statt.
Die Abschlussprüfung erfolgt in den Prüfungsbereichen Geschäfts- und Leistungsprozesse, Mandantenbetreuung, Rechtsanwendung, Vergütung und Kosten sowie Wirtschafts- und Sozialkunde.
An der Ausbildung interessierte Personen sollten regelmäßig unseren "Ausbildungsmarkt" besuchen. Dort sind Ausbildungs- und Praktikumsplatzangebote eingestellt.
Ausbildungsrelevante Unterlagen:
Bitte achten Sie beim Ausdrucken des Vertrages darauf, im Druckmenü (Eingabefeld „Kommentare und Formulare“) oben rechts die Eingabe „Dokument“ einzustellen. So vermeiden Sie, alle Kommentare bzw. Fragezeichen mit auszudrucken. Sollte das Dokument nicht ausfüllbar sein, speichern Sie es zuerst ab.
Informationen zu Prüfungen
Prüfungsordnung für Auszubildende mit Ausbildungsbeginn vor dem 03.08.2018
Prüfungsordnung für Auszubildende mit Ausbildungsbeginn ab dem 03.08.2018
Gebührenordnung für das Berufsaus- und Fortbildungswesen sowie die Gleichwertigkeitsfesstellung ausländischer Berufsqualifikationen nach dem BQFG der Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern
Fragen, die sich stellen (könnten)
Ist nach der Berufsschule der Nachmittag frei?
Mit Inkrafttreten des BBiMoG zum 01.01.2020 unterscheidet der Gesetzgeber nicht mehr zwischen jugendlichen und volljährigen Auszubildenden. Sowohl bei der Freistellung für Berufsschul- und Prüfungszeiten als auch bei den freigestellten Zeiten auf die betriebliche Ausbildungszeit sind volljährige den jugendlichen Auszubildenden gleichgestellt.
So werden Azubis an einem Tag in der Woche zu einem Berufsschulunterricht von mehr als fünf Unterrichtsstunden von je 45 Minuten Dauer von der betrieblichen Ausbildung freigestellt. In diesem Fall wird der Berufsschultag mit einer Arbeitszeit von acht Stunden verrechnet. Im Falle eines Blockunterrichts von mehr als 25 Unterrichtsstunden an fünf Tagen in der Woche werden 40 Stunden angerechnet. Nach der Berufsschule sind die Nachmittage in diesen Fällen also frei.
Wer entscheidet über Zeitpunkt und Länge des Urlaubs?
Der Ausbildungsbetrieb/ die Rechtsanwaltskanzlei legt fest, wann und in welchen Zeitabschnitten Urlaub genommen werden kann. Allerdings muss sich der Ausbilder nach den Urlaubswünschen der Auszubildenden richten und darf nur dann davon abweichen, wenn dringende betriebliche Gründe oder Urlaubswünsche anderer Auszubildender unter sozialen Gesichtspunkten vorrangig zu berücksichtigen sind.
Als Azubi Urlaub in die Berufsschulferien legen!
Auszubildende sollten darauf achten, dass sie sich dann freinehmen, wenn in der Berufsschule Ferien sind. Machen sie das nicht, müssen sie ihre Ferien unterbrechen. Trotz freier Tage haben sie in der Berufsschule Anwesenheitspflicht. Müssen Azubis in ihrem Urlaub zur Berufsschule, etwa weil sie im Betrieb nicht anders freinehmen konnten, werden die Schultage nicht auf den Urlaub angerechnet.
Ist eine Teilzeitausbildung möglich?
Durch das BBiMoG wird die Teilzeiberufsausbildung ( § 7 a BBiG) gestärkt, da die bisherige Voraussetzung des "berechtigten Interesses" weggefallen ist. So wird die Möglichkeit der Teilzeitberufsausbildung für mehr Auszubildende geöffnet. Die Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit ist auf 50 % begrenzt, die Dauer der Teilzeitausbildung kann auf maximal 4,5 Jahre (statt regulär 3 Jahre) verlängert werden.
Wann ist eine Abmahnung gerechtfertigt?
Eine Abmahnung ist dann gerechtfertigt, wenn der Azubi die vertraglichen Verpflichtungen schuldhaft verletzt hat. Die Abmahnung hat eine Warnfunktion und enthält neben der Rüge eines konkreten Fehlverhaltens den Hinweis, dass im Wiederholungsfalle eine Kündigung erfolgt.
Ist der Azubi minderjährig, muss die Abmahnung zu ihrer Wirksamkeit auch dem gesetzlichen Vertreter - in der Regel den Eltern - zugehen.
Prüfungstermine
Abschlussprüfung im Oktober:
29.10.2024 und 30.10.2024 - Schriftliche Prüfung
Prüfungsort: Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern
n.n. - Mündliche Prüfung
Prüfungsort: n.n.
Zwischenprüfung:
30.10.2024
Prüfungsort: Berufsschulen
Berufsschulen
Berufsschulen für Rechtsanwaltsfachangestellte in Mecklenburg-Vorpommern
Regionales Berufliches Bildungszentrum Greifswald
Hans-Beimler-Straße 7
17491 Greifswald
Telefon: 03834/81960
E-Mail: info@bs-greifswald.de
Berufliche Schule der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Stephan-Jantzen-Ring 3 - 4
18106 Rostock
Telefon: 0381/1272500
E-Mail: hauptstelle@bs-wirtschaft-rostock.de
Berufliche Schule Wirtschaft & Verwaltung
Obotritenring 50
19059 Schwerin
Telefon: 0385/760590
E-Mail: info@bswv-sn.de
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(mit frdl. Genehmigung des BFB)
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(mit frdl. Genehmigung der Azubot GmbH)