Zahlungsverkehr in der Justiz Mecklenburg-Vorpommern - Einführung der Elektronischen Kostenmarke zum 1. Mai 2022

Zahlungsverkehr in der Justiz Mecklenburg-Vorpommern - Einführung der Elektronischen Kostenmarke zum 1. Mai 2022

Ab dem 1. Mai 2022 kann bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften in Mecklenburg-Vorpommern die elektronische Kostenmarke als neues Zahlungsmittel verwendet werden. Dieses bargeldlose Zahlungsverfahren ist in erster Linie für eilbedürftige Verfahren vorgesehen, welche einen Kostenvorschuss erfordern. Sie können aber auch für andere Festgebühren (z.B. Akteneinsicht) verwendet werden. Die elektronischen Kostenmarken können Sie ohne zeitaufwändige Registrierungspflicht auf dem Justizportal des Bundes und der Länder (https://justiz.de/kostenmarke/index.php) über einen anwenderfreundlichen Webshop erwerben. Die Geldbeträge und die Zahl der zu erwerbenden elektronischen Kostenmarken  sind dabei frei wählbar. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unten stehenden Dokumenten.

Anleitung zum Erwerb einer eKostenmarke Überweisung

Anleitung zum Erwerb einer eKostenmarke Kreditkarte

Antrag Werterstattung (vor Entwertung)

FAQ häufig gestellte Fragen

Amtsblatt M-V vom 19.04.2022
 

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