Aktuelles

Bundesjustizminster Maas bekennt sich zum System der Selbstverwaltung der Anwaltschaft

Beim Parlamentarischen Abend der Bundesrechtsanwaltskammer am 16.01.2014 hat sich der neue Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas klar zum System der Selbstverwaltung bekannt.

BRAK: Kritik an Vorratsdatenspeicherung bekräftigt

In einer Pressemitteilung hat die BRAK am 06.01.2014 ihre bisherige Kritik an der Vorratsdatenspeicherung bekräftigt.

Berufsmesse in Schwerin – Die RAK MV war dabei

Die Berufsmesse in der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit am 1. Februar 2014 war ein Besuchermagnet.

JOB- und BildungsEXpo 2014

Am 25. Januar 2014 öffnete die JOB- und BildungsEXpo 2014 in der Sporthalle des BerufsBildungsWerks Greifswald ihre Tore.

Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess

Zum 01.01.2014 trat § 232 ZPO in Kraft. Durch diese Vorschrift wird eine allgemeine Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess eingeführt. Diese Pflicht zur Belehrung gilt im Grundsatz nur in Parteiprozessen.

Befreiungsrecht der Rentenversicherung

In seinen Urteilen vom 31.10.2012 hatte sich das Bundessozialgericht mit dem Thema der Wirkung einer Befreiung berufsständisch Versorgter von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 6 SGB VI befasst.

Gerichtsstrukturreform - Gründung des Vereins „Pro Justiz Mecklenburg-Vorpommern e. V.“

Vor dem Hintergrund des am 09.10.2013 beschlossenen Gerichtsstrukturneuordnungsgesetzes erfolgte auf maßgebliche Initiative der Rechtsanwaltskammer am 13.12.2013 die Gründung des Vereins „Pro Justiz Mecklenburg-Vorpommern e. V.“

BRAK verlässt Bundesverband der Freien Berufe

Anfang Dezember 2013 hat die Hauptversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer beschlossen, die Mitgliedschaft im Bundesverband der Freien Berufe (BFB) zu beenden.

BGH: Unangemessene Verfahrensdauer

Ob die Dauer eines Gerichtsverfahrens unangemessen i. S. von § 198 I 1 GVG ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls.

Anwaltsempfehlungen und Rabatte durch Rechtsschutzversicherer

Die durch §§ 127 und 129 VVG sowie § 3 BRAO gewährleistete freie Anwaltswahl wird durch finanzielle Vorteile für den Rechtsschutzversicherten in Bezug auf eine Anwaltsempfehlung des Versicherungsunternehmens nicht verletzt, wenn die Entscheidung über die Auswahl des Rechtsanwalts beim

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