Satzungsversammlung: Regelungskompetenz für Fortbildung gefordert

Satzungsversammlung: Regelungskompetenz für Fortbildung gefordert

Die Satzungsversammlung hat am 05.05.2014 beschlossen, an den Gesetzgeber heranzutreten und diesen um die Befugnis zur Regelung der anwaltlichen Fortbildungspflicht zu bitten. Dazu soll in die Bundesrechtsanwaltsordnung eine entsprechende Ermächtigung eingefügt werden.

Die Schaffung der Ermächtigungsgrundlage durch den Gesetzgeber wäre der erste Schritt auf dem Weg einer konkretisierten Fortbildungspflicht. Anschließend würde sich die Satzungsversammlung dann mit Details der Ausgestaltung befassen.

Weiterführender Link:
Wortlaut der Resolution

 

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