Prozesskostenhilfe- und Beratungshilfeformularverordnung

Prozesskostenhilfe- und Beratungshilfeformularverordnung

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 19.12.2013 der neuen Prozesskostenhilfe- sowie der Beratungshilfeformularverordnung nebst jeweiligen Anlagen nach Maßgabe weniger Änderungen zugestimmt. Bei der Beratungshilfeformularverordnung soll in der Verordnung sowie im Formular das Wort „Hilfe“ jeweils durch „laufende Leistungen“ ersetzt werden. Auch die PKH-Formularverordnung soll noch einige kleinere Änderungen erfahren: es soll als vom Einkommen absetzbarer Betrag noch der Solidaritätszuschlag aufgenommen und das Formular inhaltlich etwas übersichtlicher gestaltet werden. Für die weiteren Einzelheiten verweisen wir auf die Rundschreiben der Bundesrechtsanwaltskammer-Nr. 454/2013, Anlage 1 sowie Anlage 2.

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