Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen

Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen

Ab dem 01.07.2020 besteht auch für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte eine Anzeigepflicht für bestimmte grenzüberschreitende Steuergestaltungen.
Die entsprechenden Handlungshinweise der Bundesrechtsanwaltskammer geben Rechtsanwälten ein Schema an die Hand, das bei allen Mandaten geprüft werden muss.
 

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