Opferrechte

Opferrechte

Das Bundeskabinett hat am 11. Februar 2015 den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Opferrechte im Strafverfahren beschlossen. Mit dem neuen Gesetz soll auch die Opferrechterichtlinie umgesetzt werden. Die Richtlinienumsetzung soll daneben zum Anlass genommen werden, die in der Justizpraxis bereits bewährte psychosoziale Prozessbegleitung im deutschen Strafverfahrensrecht zu verankern. Die neuen Vorschriften hierzu knüpfen an die Regelungen zum Verletztenbeistand in den §§ 406f und 406g StPO an.
Weiterführender Link: • Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Opferrechte im Strafverfahren

 

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