Nochmals zur Kündigung anwaltlicher Anderkonten

Nochmals zur Kündigung anwaltlicher Anderkonten

Die weiterhin um eine Lösung des Problems bemühte BRAK (s. hierzu unten stehende Meldungen vom 4. und 18.02.2022) hat ein Schreiben zur Verfügung gestellt, das die Auffassung der BRAK zur Thematik wiedergibt. Von der Kündigung betroffene Rechtsanwälte können das Schreiben bei ihrer Bank vorlegen, um diese dazu zu bewegen, die Kündigung zurückzuziehen oder zunächst einen zeitlichen Aufschub zu gewähren bis eine Lösung gefunden wird.

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